Artikel von Juni 1st, 2010

Der Brandschutzbeauftragte

Der Brandschutz in Betrieben, gehört neben dem Arbeitsschutz in Deutschland zu den Pflichten von jedem Inhaber von einem Betrieb. Der Betriebsinhaber ist hierbei für die Umsetzung der jeweiligen Richtlinien und Gesetze verantwortlich. Aufgrund der Vielfalt der Richtlinien, und Gesetze gibt es diverse Personen, die aufgrund einer speziellen Ausbildung den Betriebsinhaber bei der Umsetzung der Richtlinie und Gesetze unterstützt. Der Brandschutzbeauftragte im Betrieb ist zum Beispiel eine solche speziell ausgebildete Person.

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